Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen den Beflaggungserlass der Bundesregierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rechtsfolgen hat es, wenn an Dienstgebäuden von Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr, Bundespolizei und Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, gegen den Beflaggungserlass der Bundesregierung verstoßen wird, und welche Sinnhaftigkeit haben nach Ansicht der Bundesregierung Erlasse zur allgemeinen Ordnung in Regierung und Administration, wenn Zuwiderhandlungen keine Gegen- oder Strafmaßnahmen nach sich ziehen?