Rechtsdurchsetzung von Betroffenen hinsichtlich nicht europarechtskonformer Tarifverträge der Leiharbeitsbranche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, welche Möglichkeiten für Betroffene sowie andere Akteure (z. B. Gewerkschaften, Gerichte, Bundesagentur für Arbeit sowie weitere, direkt und indirekt an der Überlassung von Arbeitnehmern beteiligte Akteure und Institutionen) angesichts der bestehenden und nach dem Urteil des EuGH nicht mit Unionsrecht zu vereinbarenden Tarifverträge der Leiharbeitsbranche zur Rechtsdurchsetzung bestehen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht, und inwiefern besteht auch für die Sozialversicherungen nach Ansicht der Bundesregierung Handlungsbedarf, da die europarechtswidrig zu niedrigen Leiharbeitsentgelte mit der Abführung zu niedriger Sozialversicherungsbeiträge einhergingen bzw. einhergehen (bitte erläutern)?