Rechtsberatung durch die Kanzlei "Nörr, Stiefenhofer, Lutz" für das BMJ in den letzten vier Jahren
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Für welche Fragen und in welchem Umfang hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) in den letzten vier Jahren rechtliche Beratung der Kanzlei „Nörr, Stiefenhofer, Lutz“ in Anspruch genommen?<br /> <br /> In welchem Umfang wurden gegebenenfalls Honorare vereinbart?<br /> <br /> Warum sah sich das BMJ gegebenenfalls trotz seiner großen Erfahrung und seiner großen juristischen Kapazitäten nicht in der Lage, diese Probleme mit eigenen Ressourcen zu lösen?</span>