Rechtsbehelfsregelungen der Bundesländer gegen die Ablehnung von Anträgen auf Wirtschaftshilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Bundesländern ist bei Ablehnung von sog. Billigkeitsleistungen des Bundes in Form einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- bzw. Dezemberhilfen, Überbrückungshilfen) durch die bewilligenden Stellen als statthafter Rechtsbehelf ausschließlich der Weg einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht möglich, und warum existiert nach meiner Kenntnis keine gesetzliche bundeseinheitliche Regelung in diesen Fällen?