Rechtsauffassung zur Durchführung von Cyberspionage auf deutschem Hoheitsgebiet durch Geheimdienste befreundeter Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Geheimdienste befreundeter EU- oder NATO-Staaten gegen Personen, die sich auf deutschem Hoheitsgebiet befinden, Cyberspionage mithilfe von Werkzeugen wie etwa dem von dem israelischen Unternehmen NSO Group hergestellten Pegasus durchführen dürfen, ohne darüber die zuständigen deutschen Stellen zu informieren (sofern es dazu aus ihrer Sicht nationale oder europaweite rechtliche Regelungen gibt oder das Gewohnheitsrecht gilt, bitte die Fundstelle mitteilen), und welche derartigen Beschränkungen oder Erlaubnisse existieren aus ihrer Sicht für die deutsche geheimdienstliche Cyberspionage in anderen EU- oder NATO-Staaten?