Rechtsanspruch von ALG-I-Beziehern auf Weiterbildung nach einer dreimonatigen Arbeitslosigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele ALG-I-Bezieherinnen und -Bezieher könnten auf Basis der aktuellen Bestandszahlen nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung nach einer mindestens dreimonatigen Arbeitslosigkeit profitieren (bitte differenziert nach Männern und Frauen und wenn möglich nach Altersgruppen unter 50 Jahren, über 50 Jahre und über 60 Jahre darstellen), und welche Kosten würden der Arbeitslosenversicherung zusätzlich entstehen, wenn die o. g. Berechtigten jeweils eine sechsmonatige, eine zwölfmonatige bzw. eine 24-monatige Weiterbildung absolvierten und diese Zeit nicht auf die Bezugsdauer angerechnet wird (bitte jeweils nach durchschnittlichen Weiterbildungskosten und Kosten für das Arbeitslosengeld während der Qualifizierung differenziert darstellen)?