Rechtsanspruch eines deutschen Rüstungsunternehmens auf Hermesbürgschaften bei Nicht-Durchführung eines Exportgeschäfts aufgrund eines EU-Waffenembargos bzw. eines nationalen Exportstopps
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kommt es für den Rechtsanspruch eines deutschen Rüstungsunternehmens aus Hermesbürgschaften darauf an, ob die Nichtdurchführung eines Exportgeschäftes auf einem EU-Waffenembargo beruht oder auf einem nationalen Exportstopp, und in welcher Höhe gibt es zurzeit offene Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte in die Türkei, die noch nicht ausgeführt worden sind?