Rechtsanspruch auf Förderung und soziokulturelle Teilhabe von Kindern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Förderung und soziokulturelle Teilhabe zu schaffen und dies mit einer Offensive für Infrastruktur, bei der sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Ausbau von Frühen Hilfen, dem Ausbau von Kindertagesstätten und dem Ganztagsschulausbau und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern verständigen müssen, zu verbinden, wobei selbstverständlich Ausbauziele, Qualitätsstandards und Finanzierung vereinbart werden müssen?