Rechtsanspruch auf Anpassungs- oder Nachqualifizierung im geplanten Bundesgesetz zur Durchführung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise wird das Bundesgesetz zur Durchführung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens auch einen Rechtsanspruch auf Anpassungsoder Nachqualifizierung enthalten, wenn als Ergebnis des Verfahrens nur eine Teilanerkennung erfolgt ist?*)<br /> <br /> *) siehe hierzu auch Frage 55