Rechts- und Verwaltungsvereinfachung (G-SIG: 00001012)
Reduzierung des geltenden Rechtsstoffes durch Vereinfachung des Inhalts und Abfassung in einer verständlicheren Sprache, Aufhebung entbehrlicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, Angabe der voraussichtlichen Kosten infolge zusätzlichen Verwaltungsaufwands bei den Gebietskörperschaften auf der Gesetzesvorlage, Einführung einer obligatorischen Berichtspflicht über die Kostenwirkung zwei Jahre nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes