Rechtmäßigkeit des Cookie-Banners auf der Internetseite des BMI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (www.bmi.bund.de) eingesetzte Cookie-Banner zur Ermöglichung des Einsatzes eines "eindeutige[n] Webanalyse-Cookie[s]" (letzter Abruf der Seite am 30. Oktober 2020 um 9:50 Uhr) nach Ansicht der Bundesregierung rechtmäßig, und wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere in der Entscheidung "Fashion ID", dass das Häkchen zur Entscheidung über die Verarbeitung von Daten zu statistischen Zwecken, die eine Erfassung des Webseitenbesuchs ermöglichen soll, in dem eingesetzten Cookie-Banner bereits vorausgewählt ist?