Rechtlicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Mitnahme von Sauerstoffflaschen von Menschen mit Behinderung in Fernbussen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht die Bundesregierung bezüglich der Mitnahme von Sauerstoffflaschen in Fernbussen rechtlichen Klärungsbedarf im Hinblick darauf, dass für viele Menschen mit Behinderung das Mitführen von Sauerstoffflaschen zwingend erforderlich ist, die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) jedoch die Mitnahme gefährlicher Stoffe verbietet, und wie gedenkt die Bundesregierung, die rechtlichen Unklarheiten zu beseitigen?