Rechtliche Zulässigkeit der Definition der "Unabhängigkeit" von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodex Nummer 5.4.2)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Recht lässt sich eine „Definitionsmacht“ der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex bezüglich der „Unabhängigkeit“ von Aufsichtsratsmitgliedern (Kodex Nummer 5.4.2) ableiten, gerade vor dem Hintergrund, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Nominierung des unabhängigen Finanzexperten (§ 100 Absatz 5 des Aktiengesetzes) bewusst auf eine solche Definition des Begriffs „Unabhängigkeit“ verzichtet hat, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Klassifizierung zu einer Diskreditierung der gesetzlichen Mitbestimmung in internationalen Vergleichsstudien führen würde und daher letztlich in einem Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen der Unternehmensmitbestimmung bzw. zu den Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer steht (bitte begründen)?<br /> <br /> Prüft die Bundesregierung, ob die von ihr im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers veröffentlichten Kodexneufassungen im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen, und erwägt die Bundesregierung, dass bei Aufrechterhaltung der Definition der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern im Corporate Governance Kodex (Kodex Nummer 5.4.2) diese Empfehlungsneufassung nicht im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers veröffentlicht wird?