Rechtliche Wirkung des Ratsprotokolls zur Unterzeichnung des CETA-Abkommens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtliche Wirkung haben die Erklärungen für das Ratsprotokoll, die laut Ratsdokument Nr. 13463/1/16/REV 1 "integraler Bestandteil des Kontextes [sind], in dem der Rat den Beschluss über die Unterzeichnung des CETA im Namen der Union annimmt" nach Auffassung der Bundesregierung, und ist die Bundesregierung – angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass eine derartige Erklärung "nicht zur Auslegung abgeleiteten Rechts herangezogen werden [kann], wenn der Inhalt der Erklärung […] in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden und somit keine rechtliche Bedeutung hat" (EuGH, Rs. C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745 Rn. 18; Rs. C-402/03, Skov, Slg. 2006, I-199 Rn. 42.), unter Beachtung dieser Einschränkung eine Protokollerklärung aber berücksichtigt werden kann, "soweit sie der Klarstellung eines allgemeinen Begriffs […] dient" (EuGH, Rs. C-368/96, Generics (UK) u. a., Slg. 1998, I-7967 Rn. 27.) – der Auffassung, dass der Inhalt der Erklärungen Nr. 15 bis 22 in Ratsdokument Nr. 13463/1/16/ REV 1 in den Ratsbeschlüssen zur Unterzeichnung bzw. vorläufigen Anwendung von CETA oder im CETA-Abkommen selbst jeweils "einen Ausdruck gefunden" hat oder der "Klarstellung allgemeiner Begriffe" dient (bitte im Einzelnen unter Angabe der jeweiligen Vorschriften begründen)?