Rechtliche Voraussetzungen einer regelmäßigen bzw. dauerhaften Nutzung eines Flughafens durch die Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was sind aus Sicht der Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass ein Flughafen in Deutschland von der Bundeswehr regelmäßig und dauerhaft genutzt werden darf?<br /> <br /> Anhand welcher Passagen in der Betriebserlaubnis sieht die Bundesregierung die regelmäßige und dauerhafte Nutzung des Zivilflughafens Leipzig/Halle durch die Bundeswehr (u. a. Soldatenflüge und Materialtransporte, Betrieb einer eigenen Logistikhalle und Verladestation, siehe hierzu Beitrag des MDR unter folgendem Link www.mdr.de) als rechtlich und abgedeckt an?