Rechtliche Voraussetzungen einer EU-Listung der russischen Gruppierung "Wagner" als Terrororganisation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung die juristischen Voraussetzungen, um die russische Wagner-Gruppe auf die EU-Terrorliste zu setzen, und würde die Bundesregierung dies als politisch sinnvoll erachten?