Rechtliche Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von ACTA durch den Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2011
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind die Bundesregierung oder andere EU-Mitgliedstaaten durch den Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2011 hinsichtlich der geplanten Ratifizierung des ACTA-Abkommens (ACTA = Anti-Counterfeiting Trade Agreement) eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von ACTA eingegangen, wie es am 10. Februar 2012 im Handelspolitischen Ausschuss von der EU-Kommission behauptet wurde, und welche internationale Verantwortung, wie es die EU-Kommission im Handelspolitischen Ausschuss ebenfalls vorträgt, ist nach Auslegung der Bundesregierung damit verbunden?