Rechtliche Verbindlichkeit der mit Corona-Testherstellern vereinbarten Absichtserklärungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtliche Verbindlichkeit haben die von der Bundesregierung mit Corona-Testherstellern vereinbarten "Momoranda of Understanding" (MoU) in Bezug auf die etwa 1,1 Milliarden "gesicherten" Corona-Tests (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/ 28273), und warum stellt die Bundesregierung nicht dauerhaft durch eigene Bestellungen die Verfügbarkeit von Corona-Tests sicher?