Rechtliche Schritte wegen eines fingierten Schreibens des BMVg an die Bundestagsabgeordneten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit plant die Bundesregierung, eine Prüfung rechtlicher Schritte im Hinblick auf die Verwendung des Bundesadlers in dem an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichteten "Fake-Schreiben" mit dem Betreff "Bewährungsfrist KSK endet am 31. Oktober 2020" mit dem Bundesministerium der Verteidigung als angeblichen Absender und in Bezug auf eine fingierte Unterschrift des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vorzunehmen sowie weitere rechtliche Schritte wegen Verwendung der Bildwortmarke eu2020.de zu prüfen (in den Schreiben wird insbesondere dazu aufgerufen, verloren gegangene Rüstungsgegenstände wiederzufinden (vgl. Artikel der Süddeutschen Zeitung "Waffen bitte hier rein" vom 26. Oktober 2020)?