Rechtliche Regelungen zur Übertragung von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verträgt sich die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles in einem Interview mit dem Magazin "DER SPIEGEL" vom 24. September 2016 geäußerte Kritik an der "Oligarchie der Reichen" mit ihrer Zustimmung zu einem Erbschaftsteuergesetz, welches ermöglicht, dass unbegrenzt hohe Betriebsvermögen unversteuert übertragen werden können, wenn der Erbe oder Beschenkte, ggf. durch Gestaltung, kein "schädliches Privatvermögen" im Sinne von § 28a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 ErbStG-E aufweist und welches ermöglicht, dass zukünftig ca. 99 Prozent der Fälle unter der geplanten Freigrenze von 26 Millionen Euro (§ 13a Absatz 9 ErbStG-E) verbleiben?