Rechtliche Regelung zur Fortsetzung der Finanzierung parteinaher Stiftungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 – 2 BvE 3/19 – eine Fortsetzung der Finanzierung der parteinahen Stiftungen über das Jahr 2023 hinaus ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage, die die Finanzierung der parteinahen Stiftungen regelt, rechtswidrig wäre, und falls nein, bitte begründen?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung demnach, noch vor der Verabschiedung des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 ein entsprechendes Stiftungsgesetz vorzulegen?