Rechtliche Regelung der Visavergabe für Freiwilligendienstleistende aus Drittstaaten im Rahmen von Incoming-Programme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Anweisung oder Verordnung (bitte genaue Angabe) ist die Visavergabe für Freiwilligendienstleistende aus Drittstaaten für geplante oder bereits praktizierte Incoming-Programme der Freiwilligendienste – für den Internationalen Freiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), weltwärts, den Anderen Dienst im Ausland, Bundesfreiwilligendienst (BFD), kulturweit – geregelt, und welche Sonderregelungen gibt es für bestimmte Drittstaaten?