Rechtliche Notwendigkeit oder Möglichkeit einer Intergouvernementalen Vereinbarung über den Einheitlichen Abwicklungsfonds statt einer Regelung innerhalb des europäischen Gemeinschaftsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen konkreten verfassungsrechtlichen bzw. europarechtlichen Gründen bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung einer so genannten intergouvernementalen Vereinbarung über den einheitlichen Abwicklungsfonds, und welche konkreten verfassungsrechtlichen bzw. europarechtlichen Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine Regelung innerhalb des europäischen Gemeinschaftsrechts? <br /> <br /> Wie hat sich die Bundesregierung dahin gehend im Rat zu den Rechtsgutachten des Rates und der Europäischen Kommission, die die Errichtung des Abwicklungsmechanismus und des Abwicklungsfonds eindeutig auf Grundlage von Artikel 114 AEUV für rechtlich möglich hielten, positioniert? <br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, wonach eine Rechtsetzung auf Grundlage von Artikel 114 AEUV den Abschluss eines intergouvernementalen Vertrags sperrt, weil ansonsten die demokratischen Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments im Mitentscheidungsverfahren unterlaufen werden?