Rechtliche Möglichkeiten zum Schutz der Schifffahrt in der Straße von Hormus im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über eine Ausweitung der EU-Mission EUNAVFOR ASPIDES auf die Straße von Hormus einen wirksamen Schutz der Schifffahrt in diesem Gebiet auf Grundlage des aktuellen Mandats (Bundestagsdrucksache 21/1372) überhaupt für rechtlich möglich, da die Straße von Hormus zwar geografisch zum Einsatzgebiet zählt, die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen dort jedoch gleichzeitig ausdrücklich ausgeschlossen ist, und welche spezifischen völkerrechtlichen oder mandatsrechtlichen Änderungen wären für eine solche operative Erweiterung zwingend erforderlich?