Rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme der Landesregierungen auf die Beantragung bzw. Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Landesregierungen, um Einfluss zu nehmen auf die Beantragung bzw. Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des neuen Sächsischen Staatsministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok, der laut „Freie Presse“ vom 14. Oktober 2009 (S. 6) angekündigt hat, mit seiner Amtsaufnahme den „eingeführten Kommunalkombi“ auf „den Prüfstand“ zu stellen?