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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-270947

Rechtliche Klarstellung zum Umgang mit Embryonenspenden

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen obergerichtlichen Auslegung, dass das Auftauen und Weiterkultivieren imprägnierter Eizellen im Vorkernstadium zum Zwecke der Spende den Tatbestand des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Embryonenschutzgesetzes (EschG) erfüllt, sowie vor dem Hintergrund der dem § 1 Absatz 1 Nummer 2 EschG zugrunde liegenden ursprünglichen Intention des Gesetzgebers eine gesetzliche Klarstellung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung (vgl. www.lto.de/r echt/hintergruende/h/bayoblg-206strr1461-19-net zwerk-embryonenspende-eizellspende-freispruchrevision-stattgegeben/ sowie Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/13269)?