Rechtliche Klarstellung von § 313 BGB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung – wie vom Handelsverband Deutschland – HDE e. V. und von anderen Handelsverbänden gefordert (www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2020-07/corona-krise-mietreduzierung-handel-gastgewerbe) –, eine juristische Klarstellung bezüglich des § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), damit Betriebsschließungen und Nutzungseinschränkungen wegen der Corona-Pandemie als schwerwiegende Änderungen der "Umstände des Vertrags" gelten und damit Mietverträge entsprechend angepasst – gemeint ist zum Beispiel eine Herabsetzung der Miete – werden können?