Rechtliche Handhabe gegenüber der Schweiz wegen dortiger Pläne für ein Atomendlager in Grenznähe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Staatsvertrag mit der Schweiz wegen des unmittelbar in Grenznähe geplanten Atomendlagers für hochradioaktiven Abfall notwendig ist, vor dem Hintergrund, dass die Schweiz weder die sogenannte Espoo- noch die Aarhus-Konvention unterzeichnet hat, und welche rechtliche Handhabe hat nach Auffassung der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Schweiz?