Rechtliche Grundlagen hinsichtlich des Einsatzes von biometriebasierter Erkennungssoftware
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Grundlage welcher Bestimmungen hält die Bundesregierung den flächendeckenden Einsatz von biometriebasierter Erkennungssoftware für "rechtlich erlaubt", wie es der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hinsichtlich seiner Pläne erläutert, Terrorverdächtige an Bahnhöfen und Flughäfen mit automatisierten Verfahren aufzuspüren und damit begründet, dass bislang nur Privatpersonen die Möglichkeit hätten, "jemanden zu fotografieren und mit einer Gesichtserkennungssoftware im Internet herauszufinden, ob es sich um einen Prominenten oder einen Politiker handelt, den man gerade gesehen hat" (Bild am Sonntag vom 21. August 2016), und welche konkreten Pläne oder Vorhaben (auch Pilotprojekte) existieren beim Bundesinnenministerium, Bahnhöfe und Flughäfen unter Zuständigkeit der Bundespolizei mit einer solchen Software zur Mustererkennung auszustatten (bitte die in Frage kommenden Örtlichkeiten konkret benennen)?