Rechtliche Grundlage von Schülerpraktika bei der Bundeswehr mit der Handhabung von Handwaffen oder Kriegswaffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher Art waren die "Granatenwurfübungen" und die noch "gefährlicheren Übungen", an denen 15-jährige Jugendliche im Rahmen eines Schülerpraktikums bei der Bundeswehr in Beelitz laut einem Bericht der "Märkischen Allgemeinen" vom 6. November 2012 teilgenommen haben, und auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Handhabung von Handwaffen oder Kriegswaffen durch Minderjährige im Rahmen von Schülerbetriebspraktika erlaubt?<br /> <br /> Welchen dienstrechtlichen Status haben Schülerinnen und Schüler, die uniformiert bei der Bundeswehr ein Praktikum absolvieren oder an "Bewerbertagen", "Ferienlagern" und ähnlichen mehrtägigen Truppenaufenthalten teilnehmen?