Rechtliche Grundlage für zukünftige internationale Einsätze deutscher bewaffneter Streitkräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf der Grundlage welcher unabdingbaren rechtlichen Voraussetzung beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft bewaffnete deutsche Streitkräfte in Einsätze außerhalb Deutschlands zu entsenden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des NATO-Generalsekretärs, dass z. B. für NATO-Einsätze kein Mandat des VN-Sicherheitsrates notwendig sei?