Rechtliche Grundlage für die Regulierung sogenannter Meinungsmache durch Journalisten und Youtuber in Wahlkampfzeiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung eine Regulierung sogenannter Meinungsmache durch einflussreiche Journalisten und Youtuber in Wahlkampfzeiten für medienrechtlich geboten und vereinbar mit Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?