Rechtliche Grundlage der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Verlegung der Bundesstraße 4/75 Wilhelmsburger Reichsstraße im Land Hamburg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegt die Bundesstraße 4/75, Wilhelmsburger Reichsstraße im Land Hamburg in der Baulast des Bundes (ggf. bitte einzelne Abschnitte angeben), und auf welcher rechtlichen Grundlage will die Bundesregierung die Verlegung dieser Bundesstraße anteilig finanzieren vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die dazu im Oktober 2009 abgeschlossene Vereinbarung der Bundesregierung mit dem Land Hamburg vorsieht, dass sich das Land Hamburg an der Verlegung mit 10,4 Mio. Euro beteiligen will und es auch die Kosten für den Rückbau der Alttrasse übernehmen wird, es sich also offenkundig um eine Mischfinanzierung handelt?