Rechtliche Grundlage der Befreiung der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuerpflicht
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Auf welcher rechtlichen Basis hält die Bundesregierung daran fest, dass die Deutsche Post AG als einziger Postdienstleister von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist und von dieser Befreiung auch Leistungen erfasst werden, deren Preise abweichen von den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder den Leistungen des Universaldienstes nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung, und mit welcher Begründung rechtfertigt die Bundesregierung gegenüber den Steuerzahlern, dass sie zugunsten eines einzelnen Unternehmens auf Umsatzsteuermehreinnahmen in erheblicher Millionenhöhe verzichtet?</span>