Rechtliche Gleichstellung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann aus Sicht der Bundesregierung derzeit von einer begründeten rechtlichen Gleichstellung im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch von ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegediensten) und stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) hinsichtlich ihres Auskommens und ihrer Existenz und damit auch hinsichtlich der Versorgungssicherheit ausgegangen werden, und inwiefern ist damit von einer rechtlichen Gleichstellung im Rahmen der Leistungen der Hilfe zur Pflege i. S. d. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auszugehen vor dem Hintergrund, dass Leistungen der Hilfe zur Pflege i. S. d. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch häufig aufgrund des „Teilkaskocharakters“ der Leistungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch ergänzend gewährt werden?