Rechtliche Erfassung der "Fehlgeburt"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung angesichts der Reform des Mutterschutzgesetzes eine gesetzliche Klarstellung mit Blick auf § 24f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und dem sozialrechtlichen Schutzzweck der Norm dahingehend für geboten, dass auch Fehlgeburten von dem Begriff der Entbindung umfasst werden, und wenn nein, warum nicht?