Rechtliche Einstufung eines Abkommens im UN-Treaty-Prozess
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage argumentiert die Bundesregierung, dass es sich bei dem Entwurf eines Abkommens im UN-Treaty-Prozess um ein "gemischtes Abkommen" handele, was die Bundesregierung daran hindere, sich selbst aktiv ohne vorheriges EU-Mandat an dem Prozess zu beteiligen (Antwort des Staatsministers Niels Annen auf meine Mündliche Frage 55, Plenarprotokoll 19/85, S. 10037), und inwiefern sieht die Bundesregierung eine kohärente Politik gewährleistet, wenn die Bundesminister Hubertus Heil und Dr. Gerd Müller für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft Regelungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für die Lieferkette ankündigten (www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/ 2019/bundesminister-fuer-faire-lieferketten.html), erst kürzlich Bundesminister Heiko Maas die Allianz für Multilateralismus initiierte (www.deutschlandfunk.de/internationale-zusam menarbeit-aussenminister-maas-schmi e det.1773.de.html?dram_article_id=459786), die Bundesregierung aber dennoch eine inhaltliche Beteiligung am Vorantreiben eines UN-Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten verweigert?