Rechtliche Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Flughafenplanung der Bundesländer
Ausübung des Weisungsrechts nach Art. 85 Abs. 3 des Grundgesetzes durch die Bundesregierung bei im Wege der Bundesauftragsverwaltung von den zuständigen Landesbehörden durchgeführten Genehmigungsverfahren zum Bau bzw. Betrieb von Flugplätzen bei unangemessener Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen des Bundes