Rechtliche Bewertung des Entschädigungsanspruchs der LEAG gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die vertragliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der LEAG gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetz als ein Vertrag zu Lasten Dritter (insbesondere der Kommunen mit Fernwärmebedarf) anzusehen, oder ist sie dies nicht, weil die in § 42 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes vorgesehene Entschädigung auch die wirtschaftlichen Mittel für „notwendige Umstellungen“ zur weiteren Versorgung dieser Kommunen bereitstellt, und wenn sie es nicht ist, welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für die betroffenen Kommunen?