Rechtliche Auswirkungen einer Rückübertragung von Bodenreformflächen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Würde nach Auffassung der Bundesregierung eine landesrechtlich geregelte Rückübertragung von Bodenreformflächen (sog. Neusiedlererben-Flächen) gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verstoßen und damit verfassungswidrig sein, bzw. war die Flächenübertragung an die ostdeutschen Länder mit Restriktionen verbunden, die z. B. die Rückübertragung auf den in Anspruch genommenen Personenkreis ausschließen würde?