Rechtliche Absicherung polygamer Formen des Zusammenlebens durch die Verantwortungsgemeinschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann aus Sicht der Bundesregierung verhindert werden, dass die Verantwortungsgemeinschaft, die nach dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz vom 2. Februar 2024 bis zu sechs Personen umfassen kann, die in einem persönlichen Näheverhältnis zueinander stehen und das im Modul 2 "Zusammenleben" ausdrücklich auf räumliches Zusammenleben und gemeinsame Haushaltsführung abstellt, nicht missbräuchlich dazu genutzt wird, um polygame Lebensformen rechtlich abzusichern oder ist dies durch die Bundesregierung gegebenenfalls sogar gewünscht?