Rechtliche Abdeckung von Quellen-Telekommunikationsüberwachungen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Ansicht, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von § 100a der Strafprozessordnung gedeckt ist, und gilt das Gleiche auch im Rahmen des § 23a des Zollfahndungsdienstgesetzes?