Rechtfertigung der Ausrufung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage kann die Ausrufung einer "Epidemischen Notlage nationaler Tragweite" weiterhin gerechtfertigt werden, vor dem Hintergrund, dass z. B. das COVID-19-Dossier von Statista Nr. 14/20 auf S. 13 per 17. August 2020 ganze 228 hospitalisierte COVID-19-Fälle konstatiert, von welchen etwas mehr als die Hälfte an Intensivbetten gebunden waren, und auch die Sentinel-Auswertung des Robert Koch-Instituts zwischen 8. August und 4. September 2020 erneut keine Bedrohungslage erkennen kann (www.achgut.com/artikel/bericht_zur_coronalage_16_09_20 20_und_wieder_keine_nationale_bedrohung)?