Rechte zwangsadoptierter Kinder bzw. deren leiblicher Eltern auf Einsicht in die Adoptionsakten
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Fälle von zwangsadoptierten Kindern, die keine Einsicht in die Adoptionsakten bekommen haben, sind der Bundesregierung bekannt? </p> <p>Inwieweit kann die 60-Jahre-Regelung des § 9b des Adoptionsvermittlungsgesetzes auch für den Aktenbestand aus DDR-Zeiten gewährleistet werden? </p> <p>Erhalten in der DDR adoptierte bzw. zwangsadoptierte Kinder entsprechend Einsicht in die Adoptionsakten? </p> <p>Welche Rechte haben die leiblichen Eltern zwangsadoptierter Kinder auf Auskunft?</p>