Rechte von Patientinnen und Patienten durchsetzen
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Regelung der Rechte und Pflichten von Patienten und Angehörigen von Gesundheitsberufen: Einführung eines Abschnitts zum Behandlungsvertrag im BGB, Verankerung von Maßnahmen zu Patientenrechten gegenüber Kostenträgern im SGB V, Einfügung von Regelungen in das Gerichtsverfassungsgesetz und die ZPO zur Stärkung der Patientenrechte bei Gericht, zahlreiche weitere Maßnahmen bezüglich Haftung bei Behandlungsfehlern, Schadensregulierungen, Patientenberatung, Datenschutz und Risiken der Medizintelematik