Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sichern und Inklusion weltweit ermöglichen
Förderung der Inklusion Behinderter in der Entwicklungszusammenarbeit, Bildung entsprechender Schwerpunktreferate im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, inklusive Gestaltung von Entwicklungsvorhaben, Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention, Teilhabe Behinderter an entwicklungspolitischen Freiwilligendiensten, Umsetzung von Barrierefreiheit, Stärkung gemeindenaher Reha-Maßnahmen gemäß WHO, Einbringung des Themas Inklusion in die Millenniumsentwicklungsziele, Einsatz gegen Hunger und Armut sowie für aktive Friedens- und Abrüstungspolitik