Rechte von Arbeitssuchenden stärken - Kompetentes Fallmanagement sicherstellen
<span>Beseitigung der vom BRH gerügten Mängel, gesetzliche Verankerung von fachlichen Mindestanforderungen an die Betreuung, Stärkung der Hilfebedürftigen im Eingliederungsprozess und der Balance zwischen Fördern und Fordern, u.a. durch Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen, Aufnahme von Grundsätzen betr. Eigeninitiative und Selbstbestimmung in das SGB II, grundlegende Änderung der geltenden Sanktionsregeln, Einschaltung der Ombudsstellen, Schutz des physischen Existenzminimums</span>