Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen
Förderung der Eigeninitiative der Arbeitsuchenden durch Beteiligung an der Gestaltung des Integrationsprozesses, Stärkung der Stellung der Arbeitsuchenden im Eingliederungsprozess durch unabhängige Ombudsstellen und qualifizierte Ansprechpartner bei Rehabilitationsbedarf, Erlass eines Sanktionsmoratoriums, Schaffung der personellen Voraussetzungen für hochwertige Betreuung und individuelles Fallmanagement