Rechnerische Effekte des Ehegattensplittings für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2022
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen zusätzlichen Steuereinnahmen hätte der Bund (aufgelistet für die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022) rechnen können – sofern entsprechende Berechnungen vorliegen –, wenn in diesem Zeitraum das Ehegattensplitting bei kinderlosen Ehen gestrichen worden wäre?