Rechnerische Annahmen der Beispielrechnung von Vizekanzler Westerwelle zum Einkommen einer Kellnerin im Vergleich zu Hartz IV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Von welchen rechnerischen Annahmen ging der Vizekanzler, Dr. Guido Westerwelle, in seinem Beispiel vom 11. Februar 2010 in „DIE WELT“ (erwerbstätige Kellnerin, verheiratet, zwei Kinder) aus, bezogen auf das Bruttoentgelt, die Höhe der Mietkosten, die Kosten für Heizung und das Alter der Kinder, und wie hoch wäre der Differenzbetrag zwischen ihrem Nettoeinkommen als erwerbstätige Kellnerin unter Einbeziehung von Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag zu ihrem Transfereinkommen als Erwerbslose?